Verkehrsregelung
Für alle, die wissen wollen, wie die Vorfahrtsregeln für den „Verkehrsberuhigten Bereich“ (VB) lauten:
Verkehrsberuhigter Bereich (VB):
Beschilderung
Anfang | Ende |
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Zeichen 325 | Zeichen 326 |
Innerhalb dieses Bereichs gilt:
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Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
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Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
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Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
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Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
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Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Die erforderliche „Schrittgeschwindigkeit“ entspricht einer durchschnittlichen Fußgängergeschwindigkeit. In der Rechtsprechung werden Werte im Bereich von 4 bis 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit anerkannt. Die Schrittgeschwindigkeit gilt allgemein für „Fahrzeuge“, also auch z.B. für Fahrräder.
Beim Ausfahren aus einem VB ist § 10 StVO zu beachten (es gilt nicht „rechts vor links“!).
Aber Achtung!
Dort wo noch gebaut wird, oder die Straßen noch nicht gepflastert sind, fehlen (natürlich ) noch die Schilder. Dort gilt „rechts vor links“!