schon gewusst …?

Verkehrsregelung

Für alle, die wissen wollen, wie die Vorfahrtsregeln für den „Verkehrsberuhigten Bereich“ (VB) lauten:

Verkehrsberuhigter Bereich (VB):

Beschilderung

Anfang Ende
42_325 42_326
Zeichen 325 Zeichen 326

Innerhalb dieses Bereichs gilt:

  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Die erforderliche „Schrittgeschwindigkeit“ entspricht einer durchschnittlichen Fußgängergeschwindigkeit. In der Rechtsprechung werden Werte im Bereich von 4 bis 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit anerkannt. Die Schrittgeschwindigkeit gilt allgemein für „Fahrzeuge“, also auch z.B. für Fahrräder.

Beim Ausfahren aus einem VB ist § 10 StVO zu beachten (es gilt nicht „rechts vor links“!).

Aber Achtung!

Dort wo noch gebaut wird, oder die Straßen noch nicht gepflastert sind, fehlen (natürlich :-/ ) noch die Schilder. Dort gilt „rechts vor links“!